Sehstörungen bestmöglich behandeln
Nicht immer reichen Brille oder Kontaktlinse zum guten Sehen aus. Manchmal ist eine individuelle Lösung mit Lupen, Spezial-Brillen oder Lesegeräten notwendig. Wenn zum Beispiel eine Makuladegeneration das Sehen dauerhaft beeinträchtigt, suchen wir gemeinsam nach Wegen, die Ihnen im Alltag wieder weiterhelfen.
Visuelle Rehabilitation ist sinnvoll, wenn die Sehschärfe so stark herabgesetzt ist, dass der Alltag mit einer normalen Brille nicht mehr bewältigt werden kann. Die Ursachen sind vielfältig, etwa Makuladegeneration, Glaukom oder auch ein Schlaganfall mit halbseitigem Gesichtsfeldausfall.
Was auch immer der Grund für das Vorliegen einer herabgesetzten Sehfähigkeit ist, unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter. Durch eine intensive Anamnese und eine ausführliche persönliche Beratung finden wir für jeden Patienten die bestmögliche individuelle Lösung. Da wir eine große Auswahl an speziellen Sehhilfen (z. B. Lupen, Spezial-Brillen, Lesegeräte) vor Ort haben, können Sie unsere Empfehlung direkt testen und erhalten eine ausgiebige Einweisung.
Verordnet wird die Sehhilfe von Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt. Wir stimmen uns direkt mit der Praxis ab, gerade wenn mehrere Befunde zusammenkommen. Für Menschen mit Sehminderung ist dieses Zusammenspiel aus optometrischer und augenärztlicher Kompetenz besonders wertvoll.
Für wen ist sie geeignet?
Visuelle Rehabilitation richtet sich an Menschen, deren Sehvermögen durch eine Erkrankung dauerhaft eingeschränkt ist und die mit einer herkömmlichen Brille oder Kontaktlinse nicht ausreichend korrigiert werden können. Typische Ursachen sind Makuladegeneration (AMD), Glaukom, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa oder angeborene Sehnervenerkrankungen.
Auch Menschen mit stark eingeschränktem Kontrastsehen oder ausgeprägter Blendempfindlichkeit profitieren von einer spezialisierten Beratung. Das Ziel ist nicht, verlorenes Sehvermögen zurückzubringen; das ist medizinisch oft nicht möglich. Es geht darum, das vorhandene Restsehvermögen optimal zu nutzen.
Welche Hilfsmittel gibt es bei Sehminderung?
Das Spektrum ist breit: Optische Hilfsmittel umfassen Handlupen, Stand- und Klemm-Lupen mit und ohne Beleuchtung sowie Lupenbrillen für konzentriertes Lesen. Für größere Abstände eignen sich Fernrohrbrillen oder Monokulare, etwa um Gesichter oder Schilder zu erkennen.
Elektronische Bildschirmlesegeräte vergrößern Texte und Bilder deutlich; portable Versionen lassen sich auch unterwegs einsetzen. Dazu kommen Spezialfilter-Brillen, die Kontraste erhöhen und Blendung reduzieren, sowie Apps auf Smartphones. Wir haben eine breite Auswahl zum Ausprobieren, denn erst im direkten Vergleich zeigt sich, was im Alltag wirklich hilft.
So läuft die Beratung ab
Am Beginn steht eine ausführliche Anamnese: Was kann die betroffene Person noch gut sehen, was bereitet im Alltag Schwierigkeiten, beim Lesen, beim Fernsehen, beim Erkennen von Gesichtern, bei der Mobilität? Auf dieser Basis prüfen wir, welche Hilfsmittel den größten Alltagsnutzen bieten, und lassen Sie diese in Ruhe ausprobieren.
Dabei zeigen wir, wie das jeweilige Gerät optimal eingesetzt wird, und üben gemeinsam die Handhabung. Nicht selten braucht es mehrere Termine, bis die optimale Lösung gefunden ist. Wir nehmen uns diese Zeit.
Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Augenärzten, Rehabilitationslehrern und Sozialdiensten zusammen, und wir helfen bei der Antragstellung.
Was die Krankenkasse übernimmt
Vergrößernde Sehhilfen sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, aber an klare Bedingungen geknüpft. Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, wer Anspruch hat und was verordnet werden darf.
Die Voraussetzung. Erwachsene haben Anspruch, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge trotz bestmöglicher Brillenkorrektur bei 0,3 oder darunter liegt. Ebenso besteht Anspruch, wenn das beidäugige Gesichtsfeld auf höchstens 10 Grad eingeschränkt ist. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt diese Hürde nicht.
Die Verordnung kommt vom Augenarzt. Nur eine Augenärztin oder ein Augenarzt darf vergrößernde Sehhilfen verordnen. Dort wird auch der Vergrößerungsbedarf gemessen und dokumentiert. Diese Zahl entscheidet, welches Hilfsmittel infrage kommt. Die Richtlinie sieht dafür ausdrücklich die Zusammenarbeit mit „entsprechend ausgestatteten Augenoptikerinnen und Augenoptikern" vor. Genau das ist unsere Rolle: Wir testen aus, was im Alltag wirklich funktioniert, und stimmen uns mit der Augenarztpraxis ab.
Was ab welchem Bedarf verordnet werden kann:
- ab 1,5-facher Vergrößerung für die Nähe: Hellfeldlupe, Hand- oder Standlupe, auch mit Beleuchtung, oder Brillengläser mit Lupenwirkung
- ab etwa sechsfacher Vergrößerung für die Nähe: elektronische Systeme, mobil oder als Standgerät
- für die Ferne: fokussierbare Handfernrohre und Monokulare
- in begründeten Einzelfällen: Fernrohrlupenbrillensysteme für die Nähe
Was die Kasse nicht übernimmt. Fernrohrlupenbrillen für die Zwischendistanz oder die Ferne, separate Lichtquellen und Fresnellinsen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das heißt nicht, dass sie nutzlos wären. Manches davon erleichtert den Alltag spürbar. Es heißt nur: Sie müssen selbst bezahlt werden. Wir sagen Ihnen vorher, was auf dem Rezept stehen kann und was nicht.
Was bedeutet Low Vision?
„Low Vision" bezeichnet eine erhebliche Sehminderung, die durch Brille oder Kontaktlinsen nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Als Grenzwert gilt international eine Sehschärfe von unter 0,3 auf dem besseren Auge.
Die Auswirkungen im Alltag sind spürbar: Lesen wird schwierig, Gesichter werden nicht mehr erkannt, vertraute Tätigkeiten wie Kochen oder Smartphone-Nutzung bereiten zunehmend Probleme.
Wichtig: Bei Low Vision ist noch Restsehvermögen vorhanden, und das lässt sich durch die richtigen Hilfsmittel optimal nutzen. Visuelle Rehabilitation ergänzt die augenärztliche Behandlung und erleichtert den Alltag trotz bleibender Sehminderung.
Unsere Beratung in Landshut
Besser Sehen Landshut gehört zu den wenigen Adressen in der Region mit spezialisierter Beratung zur Visuellen Rehabilitation. Bei uns in Landshut kommen Sie ohne lange Wartezeiten dran, in vertrauter Umgebung.
Ein Erstgespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Wir nehmen uns diese Zeit, um Alltagssituation und individuelle Wünsche wirklich zu verstehen.
Wenn Sie oder Angehörige von einer Sehminderung betroffen sind, laden wir Sie herzlich zu einem unverbindlichen Gespräch ein. Sprechen Sie uns einfach an.
Häufige Fragen zu Low Vision und vergrößernden Sehhilfen
Zahlt die Krankenkasse eine Lupe oder ein Bildschirmlesegerät?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: eine Sehschärfe von 0,3 oder weniger auf dem besseren Auge trotz bestmöglicher Brille oder ein beidäugiges Gesichtsfeld von höchstens 10 Grad. Optische Hilfsmittel wie Lupen sind ab einem Vergrößerungsbedarf von 1,5-fach verordnungsfähig, elektronische Systeme in der Regel ab sechsfach. Den Vergrößerungsbedarf ermittelt die Augenarztpraxis.
Wer stellt das Rezept aus?
Ausschließlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Augenheilkunde. Wir dürfen nicht verordnen, wohl aber gemeinsam mit Ihnen austesten, welches Hilfsmittel im Alltag trägt, und uns mit der Praxis abstimmen. Die Hilfsmittel-Richtlinie sieht diese Zusammenarbeit ausdrücklich vor.
Ab wann gilt man als sehbehindert?
Von Low Vision spricht man international ab einer Sehschärfe unter 0,3 auf dem besseren Auge, die sich mit Brille oder Kontaktlinsen nicht ausgleichen lässt. Entscheidend ist dabei nicht die Zahl allein, sondern was im Alltag noch gelingt: Lesen, Gesichter erkennen, sich sicher bewegen.
Wie viele Termine brauche ich?
Das Erstgespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Häufig folgen ein bis zwei weitere Termine, bis die Handhabung sitzt und klar ist, dass das Hilfsmittel im Alltag wirklich funktioniert. Diese Zeit nehmen wir uns. Ein Lesegerät, mit dem niemand umgehen kann, hilft nicht.
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Ihre aktuelle Brille, vorhandene Sehhilfen und, falls vorhanden, augenärztliche Befunde. Hilfreich ist außerdem etwas, das Sie tatsächlich lesen möchten: die eigene Tageszeitung, ein Kochbuch, Kontoauszüge. An echtem Material zeigt sich schneller, was passt.
Lohnt sich das noch, wenn ich schon sehr wenig sehe?
Meistens ja. Solange Restsehvermögen vorhanden ist, lässt es sich nutzen, oft besser, als Betroffene erwarten. Ziel ist nicht, verlorenes Sehvermögen zurückzuholen, sondern konkrete Alltagsaufgaben wieder möglich zu machen. Was das im Einzelfall bedeutet, zeigt sich erst beim Ausprobieren.